Problemstellung
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Sie zweifeln, ob Sie der Vater eines Kindes sind.
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Sie benötigen eine Bestätigung, dass Sie der Vater eines Kindes -Familiennachzug- sind.
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Als Mutter befürchten Sie, dass ihr Kind in der Klinik vertauscht worden ist.
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Zwillinge fragen danach, ob Eineiigkeit oder Zweieiigkeit vorliegt.
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Sie wollen persönliche Verwandtschaftsverhältnisse prüfen wie Geschwisterschaft, Halbgeschwisterschaft oder Großelternschaft.
Zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten beabsichtigen Sie, Ihre DNA-Merkmale im Testament beizufügen.
Ein von uns durchgeführtes Abstammungsgutachten nach dem neuesten wissenschaftlichen
Stand löst ihr Problem und schafft Ihnen Klarheit. Ihre Fragestellung behandeln wir vertraulich.
Lösungsvorschläge
Entsprechend Ihrem persönlichen Bedarf wählen Sie zwischen zwei möglichen Abstammungsgutachten:
Ein Standardgutachten, bei dem ausschließlich autosomale Erbmerkmale untersucht werden. Es ist geeignet für die private Klärung von Abstammungsfragen, die keine Besonderheiten aufweisen, z. B. Anerkennung einer Vaterschaft beim Jugendamt. Auch im gerichtlichen Verfahren dient es zur Klärung einer strittigen Abstammung.
Ein Defizienzgutachten, das aus einer Kombination von autosomalen und gonosomalen DNA-STR Markern besteht. Diese Gutachtenform ist zur Klärung von komplexen Stammbäumen mit bereits verstorbenen Familienmitgliedern geeignet. Es entspricht sowohl den Richtlinien des Gesetzes zur genetischen Untersuchung der Abstammung bei Menschen (GenDG) als auch den Leitlinien der Sachverständigen der Abstammungsbegutachtung. Gleichzeitig wählen Sie ein Gutachten, das ein Höchstmaß an Sicherheit und Informationsgehalt aufweist.
Wir beraten Sie gerne und vertraulich, welche Gutachtenform für Sie am
geeignetsten ist.